Auswahltipps und Qualitätskriterien
Besonderheiten bei der Verwendung von Produkten zur Absturzsicherung
Bei den Verbindungsmitteln ist darauf zu achten, dass eine Verlängerung durch Zusammenknoten etc. nicht erlaubt ist. Die Seilendsicherung bei Verwendung von mitlaufenden Auffanggeräten kann durch Knoten oder eine Seilendvernähung ausgeführt sein, sofern sie vom Hersteller angefertigt sind. Kernmantelseile werden mit dem Spierenstich, dem Achterknoten oder einer Seilendvernähung vom Hersteller gesichert.
Falldämpfer aus Gurtband (Band-Falldämpfer) sind besonders gut bei Arbeiten unter Schmutzeinwirkung geeignet. Die Wirkung von Falldämpfern darf durch das Anschlagen des Verbindungsmittels nicht beeinträchtigt werden, z.B. darf ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer nicht um eine Anschlagkonstruktion geschlungen werden.
Für Arbeiten auf ebenen oder geneigten Flächen sind Einstellvorrichtungen, die von Hand mitgeführt werden können, zu empfehlen. Vertikal angebrachte Seile lassen die Verwendung von mitlaufenden Auffanggeräten zu (z.B. bei Arbeiten auf Schüttgütern).
Mitlaufende Auffanggeräte, die geöffnet oder an beliebiger Stelle des Seiles angefügt werden können, haben den Vorteil, dass das Gerät an mehreren Stellen verwendet werden kann (z.B. Aufstiegsseil - Arbeitsseil), wobei jedoch darauf geachtet werden muss, dass die Seile mit dem Gerät als System geprüft sind, und das Gerät richtig am Seil aufgesetzt wird um die Blockierfunktion des Gerätes zu gewährleisten!!
Veränderungen am Produkt durch den Anwender sind nicht gestattet. Das Lösen einer Endsicherung ist eine Änderung am Produkt.
Benutzung und Benutzungsdauer
Benutzung
Die Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz muss die Kräfte aufnehmen können, die beim Auffangen abstürzender Personen auftreten. Provisorische Anschlagpunkte, wie Installationsrohre, Gardinenleisten, Möbelstücke, Fensterrahmen, Heizkörper usw. sind als Anschlageinrichtungen ungeeignet. Beim Anschlagen ist besonders darauf zu achten, dass sich das Verbindungsmittel nicht unbeabsichtigt von der Anschlageinrichtung lösen kann.
Verbindungsmittel dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden. Deshalb sind scharfe Kanten durch geeignete Hilfsmittel zu entschärfen.
Verbindungsmittel sind straff zu halten. Höhensicherungsgeräte müssen zur Vermeidung von Pendelbewegungen möglichst senkrecht über dem Benutzer angeschlagen sein. Die zuverlässige Funktion bei waagrechtem Auszug ist nicht bei allen Geräten gewährleistet (Hinweise hierzu gibt die Gebrauchsanleitung). Beim Betreten von Schüttgütern (z.B. in Bunkern oder Silos) dürfen Höhensicherungsgeräte nicht verwendet werden, da diese bei geringer Auszugsgeschwindigkeit des Verbindungsmittels nicht ansprechen.
Vor jeder Benutzung der Steigschutzeinrichtung ist zu prüfen, ob das bestimmungsgemäße Anfügen des mitlaufenden Auffanggerätes an der Führung gegeben ist, und die Ein- und Ausführstellen gegen unbeabsichtigtes Trennen des mitlaufenden Auffanggerätes gesichert sind. Steigschutzeinrichtungen mit Führungen aus textilen Seilen sind nur für kurzzeitige Verwendung geeignet.
Benutzungsdauer
Aus Chemiefasern hergestellte Auffanggurte, Verbindungsmittel und Seile unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Die Benutzungsdauer von Ausrüstungsteilen aus metallischen Werkstoffen ist von den herrschenden Einsatzbedingungen abhängig. Es ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Herstellers zu beachten.
Pflege und Wartung
Pflege
Auffanggurte und Verbindungsmittel sind
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen freihängend aufzubewahren,
- nicht in der Nähe von Heizungen zu lagern,
- nicht mit aggressiven Stoffen (z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen) in Verbindung zu bringen,
- möglichst während der Lagerung vor direkter Lichteinwirkung zu schützen.
- Reinigung trocken (Bürste) oder mit warmem Wasser. Keinesfalls chemische Reinigungsmittel verwenden!Beim Transport zur Arbeitsstelle sind PSA gegen Absturz möglichst in entsprechenden Gerätekoffern oder Gerätesäcken aufzubewahren.
Wartung/ Periodische Überprüfungen
Persönliche Schutzausrüstungen sind - abgesehen von der laufenden Besichtigung vor jedem Einsatz - in Zeitabständen, die von ihrer Beanspruchung abhängen jedoch mindestens 1x jährlich von einer sachkundigen Person zu besichtigen. Über diese Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen. Bei dieser Besichtigung muss überprüft werden, ob die PSA funktionstüchtig und unbeschädigt ist, ob das Etikett eindeutig lesbar ist und wie stark die Ausrüstung verschmutzt ist. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit beeinträchtigen, ist die Persönliche Schutzausrüstung der weiteren Benutzung zu entziehen. Allfällige Reparaturen dürfen nur vom Hersteller durchgeführt werden.
Bei Verwendung von Höhensicherungsgeräten ist zu beachten, dass diese jährlich vom Hersteller bzw. von vom Hersteller geschulten und autorisierten Händlern zu überprüfen und zu warten sind. Klären Sie deshalb unbedingt bereits beim Kauf der Höhensicherungsgeräte die Möglichkeit und die Abwicklung dieser Inspektionen.
Ausbildungen zur „sachkundigen Person“ werden von Herstellern und anderen Institutionen angeboten.
- Es werden heute auf dem Markt eine Vielzahl von Produkten angeboten. Für alle Anwendungen gibt es Produkte, die für diese Arbeitseinsätze spezielle Vorteile bieten, jedoch für andere Arbeitseinsätze weniger zu empfehlen sind (z.B. Auffanggurte mit speziellen Zusatzteilen für Arbeiten an Freileitungen etc.; für einfachere Anwendungen jedoch zu aufwändig!) Auch einzelne Produktvorteile wirken sich nur bei dementsprechender Anwendung aus (z.B. mitlaufende Seilkürzer mit Fixiereinrichtungen etc.).
- Es ist deshalb unbedingt notwendig, vor der Anschaffung einer PSA die Anforderungen an die Produkte bzw. die Risikosituation genau zu analysieren und nach diesen Kriterien die Schutzausrüstung unter Beratung einer fachkundigen Person auszuwählen. Hierfür stehen sowohl die Hersteller als auch die speziell geschulten Händler gerne zur Verfügung.
