Schutzwirkung und Produktarten
Die Industrie bietet heute eine Vielzahl von Produktarten an, die, wenn sie richtig und ordnungsgemäß verwendet werden, für jede Situation eine passende Lösung bieten.
Je nach Risikosituationen und örtlichen Gegebenheiten gibt es komplette Absturzschutzsysteme (EN 363), die einerseits ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, andererseits aber die Bewegungsfreiheit nicht bzw. nur minimal einschränken.
Bei diesen Systemen wird darauf geachtet, dass die bei Sturz auftretenden Kräfte auf ein Minimum (unter 6 kN) reduziert und auf kraftaufnahmefähige Körperteile verteilt werden, sodass Rücken und Genicksverletzungen weitgehend vermieden werden können.
Die Verwendeten Systeme müssen nach den jeweiligen Normen geprüft sein und dürfen nicht verändert werden.
Die Europanormen für PSA gegen Absturz verweisen auf die EN 363:2008 (persönliche Absturzschutzsysteme), die nachfolgend angeführte Systeme umfasst:
Kennzeichnung von Arbeitsschutzsystemen gegen Absturz


Rückhaltesystem
System zur Verhinderung von Abstürzen.
Rückhaltesysteme dürfen nur verwendet werden, um Abstürze zu verhindern (Rückhalten von der Absturzstelle).
z. B. auf Flachdächern wo das Verbindungsmittel so gewählt ist dass man nicht an die Absturzkante kommen kann; Arbeitsbühnen wo ein Herausfallen durch das kurze Verbindungsmittel verhindert wird.

Arbeitsplatzpositionierungssystem
System zum Hineinlehnen oder Hängen, um eine Arbeitsposition einnehmen zu können, bei der ein Sturz ausgeschlossen ist.
Arbeitsplatzpositionierungssysteme werden eingesetzt, um für eine Tätigkeit in einer Position durch Hineinlehnen oder Hängen einen Halt zu erlangen.
z. B. bei Arbeiten auf Hochspannungsmasten, Antennenanlagen, Kränen, Stahlkonstruktionen oder Türmen; beim Besteigen von Holzmasten und Bäumen, nur in Kombination mit Steigeisen!
Es muss immer eine zusätzliche Sicherung durch ein Auffangsystem erfolgen. (Ausgenommen: Hohlmastbesteigung in Verbindung mit Steigeisen)
Auffangsysteme
System zu Auffangen von Stürzen und Reduzierung des Fangstoßes. Es gibt 3 Arten von Auffangsystemen:
- Auffangsystem mit starrem Verbindungsmittel (Abb. li. oben)
- A.) Anschlagpunkte
- B.) Auffanggurt
- C.) Verbindungsmittel
- D.) Falldämpfer
- Auffangsystem mit mitlaufendem Sturzfanggerät an beweglicher Führung (Abb. li. Mitte)
- A.) Anschlagpunkte
- B.) Auffanggurt
- C.) Verbindungsmittel
- D.) mitlaufendes Sturzfanggerät
- E.) bewegliche Führung
Es wird überall eingesetzt, wo ein größerer Bewegungsradius erforderlich ist. Achtung: Es kann zu Schlaffseilbildung kommen. – Immer das Seil straffen!
Es dürfen nur geprüfte Systeme (Auffanggerät mit Führungsseil) verwendet werden. Durch die Systemprüfung geht hervor, ob ein zusätzliches Dämpfungselement (Falldämpfer) verwendet werden muss. - Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät (Abb. li. unten)
- A.) Anschlagpunkt
- B.) Auffanggurt
- C.) Stahlseil oder Band des Höhensicherungsgerätes
- D.) Höhensicherungsgerät
Es wird überall dort eingesetzt, wo ein größerer Bewegungsradius erforderlich ist und bietet eine komfortable Anwendung, da das Gerät immer selbsttätig auf und ab spult und somit immer gespannt ist!

Rettungssystem
- A.) Anschlagpunkte
- B.) Auffang- oder Rettungsgurt
- C.) Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung
Ein Rettungssystem kann zur Selbstrettung oder zur Rettung anderer Personen eingesetzt werden. Es wird überall eingesetzt, wo eine rasche Bergung / Rettung von Personen erforderlich ist und der Zeitaufwand für schwere Geräte zu groß ist!

Auffanggurte (Sicherheitsgeschirre)
EN 361
Auffanggurte umschließen Bein- und Schulterbereich der zu sichernden Person. Schultergurt und Beingurt müssen miteinander fest verbunden sein. Auffanggurte sichern, gemeinsam mit anderen Teilsystemen, Personen gegen Absturz von erhöhten Standorten.
Die Auffangstrecke sollte dabei so kurz wie möglich gehalten werden (Schlaffseilbildung vermeiden!)
Auffanggurte haben 2 Typen von Ösen zur Sicherung:
- Halteöse: Diese dient zur Arbeitsplatzpositionierung ohne Absturzmöglichkeit mittels Verbindungsmittel.
- Auffangöse: Ist jene Öse, in die sich die zu sichernde Person einhängt, um im Falle eines Absturzes aufgefangen zu werden.Auffangösen befinden sich im Rücken (dorsal) bzw. vorne (sternal) im Brustbereich.
In Auffangsystemen müssen Auffanggurte verwendet werden.
EN 355
Falldämpfer dienen dazu, in einem Auffangsystem sicherzustellen, dass der Fangstoß nicht mehr als 6 kN beträgt. Es gibt verschiedene Ausführungen von Falldämpfern:
- Bandfalldämpfer
- Seilfalldämpfer
- Geräte mit integrierten Falldämpfern
Mitlaufende Auffanggeräte (Seilkürzer)
EN 353-1
Seilkürzer sind Vorrichtungen, die in Verbindung mit einem dafür geeigneten Sicherheitsseil (freihängend oder gespannt) eine die Fallhöhe vergrößernde Schlaffseilbildung verhindern und somit den Fallweg so gering wie möglich halten. Man unterscheidet Seilkürzer, die ständig am Seil klemmen, und nur mittels manueller Betätigung am Seil bewegt werden können, und selbsttätig mitlaufende Seilkürzer, die nur im Falle eines Sturzes am Seil klemmen.
Ein Falldämpfer muss in irgendeiner Form integriert sein.

EN 360
Höhensicherungsgeräte erlauben der zu sichernden Person, bei ständig straffem Verbindungsmittel (Stahlseil oder Gurtband) den Abstand von ihr zum Anschlagpunkt des Gerätes mit geringer Geschwindigkeit zu verändern. Diese Geräte funktionieren nach dem Prinzip eines Autosicherheitsgurtes. Im Falle eines Sturzes blockiert das System automatisch.
Das Höhensicherungsgerät ist nur in Verbindung mit einem Auffanggurt zu verwenden und die Anschlagstelle des Gerätes sollte oberhalb der Arbeitsstelle platziert sein (Gebrauchsanleitung des Gerätes beachten).
Anschlageinrichtungen
EN 795
Anschlageinrichtungen können Anschlagpunkte oder Anschlagkonstruktionen sein und dienen ausschließlich zum Einhängen von Absturzsicherungssystemen.
Sie müssen entsprechend der Norm geprüft und gekennzeichnet sein.
- Anschlagpunkte sind z.B. Ringschrauben, Dachhaken...
- Anschlagkonstruktionen sind fix montierte oder variable Einrichtungen - zum Teil mit überfahrbaren Zwischenhalterungen (z.B. Dach-, Fassaden- oder Waggon-Absturzsicherungen sowie Dreibäume oder Sicherungstraversen).
Anschlageinrichtungen müssen einer Belastung von 10 kN standhalten.



