Auswahltipps und Qualitätskriterien
Aufgrund des AschG ist eine Arbeitsplatzanalyse vorgeschrieben.
Die Auswahl des Filtergerätes ist abhängig von der Beschaffenheit und Menge des Schadstoffes, den Arbeitsbedingungen sowie den Merkmalen und Beschränkungen des zur Verfügung stehenden Gerätes.
Folgenden Bedingungen gilt es zu überprüfen:
- Welche Schadstoffe sind vorhanden.
- Wie hoch sind ihre Konzentrationen.
- Welches sind die gültigen Grenzwerte (MAK, TRK, etc.).
- Liegen die Schadstoffe gasförmig, partikelförmig oder als Gemisch vor.
- Haben die Schadstoffe geeignete Warneigenschaften wie Geruch oder Geschmack.
- Ist genug Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden (17 Vol.-%).
- Sind weitere Schutzeinrichtungen erforderlich (Augen-, Gehörschutz).
Benötigter Schutzfaktor
Die Auswahl des am besten geeigneten Schutzgerätes für einzelne Anwendungsfälle macht es erforderlich, sowohl die Schadstoffe zu kennen, gegen welche geschützt werden soll, als auch Kenntnisse über die Schutzgrenzen der Geräte, welche verfügbar sind, zu haben. Man muss die Konzentration und den Grenzwert der Schadstoffe in der Luft kennen. Eine maximale Arbeitsplatzkonzentration ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, der als Gas, Dampf oder Schwebstoff vorliegt, und der bei wiederholter und langfristiger, in der Regel 8-stündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.
Der nominelle Schutzfaktor (NPF) ist der Kehrwert der nach innen gerichteten Leckage laut der entsprechenden Prüfung laut EN. Dieser Wert, obwohl objektiv gemessen, ist in der Praxis sehr personenabhängig. Er wird negativ beeinflusst z.B. durch Bartwuchs, Gesichtsnarben, etc.
Tabelle Nominelle Schutzfaktoren (NPF) und zugeteilte Schutzfaktoren (APF) in verschiedenen Ländern

1) ersetzt durch EN 14387
2) Wert beruht auf der alten EN 146 für die Geräte THP1/THP2/THP3 und TMP1/TMP2/TMP3.
3) Kommentar aus BGR 180 (2004) "Benutzung von Atemschutzgeräten": Diese Geräte können generell eingesetzt werden, insbesondere dann, wenn Filtergeräte keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Eine Begrenzung des Einsatzbereiches auf Grund hoher Konzentrationen von Schadstoffen lässt sich aus der bisher bekannten Verwendung dieser Gerätetypen nicht ableiten. Das gilt für Geräte mit Normaldruck und Überdruck.
Filterauswahl
Filtertypen
Schadstoffe können in gas- bzw. dampfförmiger oder partikulärer Form auftreten. Partikuläre Schadstoffe können aus festen oder flüssigen Partikeln bestehen. Je nach Auftreten muss man sich somit gegen Feststoffe, Gase oder ein Gemisch aus beiden schützen. Feste Schadstoffe können beispielsweise sein: Stäube, Fasern, Rauche, Nebel, Aerosole und Mikroorganismen. Gasförmige Schadstoffe können entweder Gase oder Dämpfe sein. Deshalb ist es wichtig, dass für den entsprechenden Schadstoff der richtige Filtertyp ausgewählt wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Farbcode für Atemfilter nach den Normen EN143, EN14387, DIN58620, DIN3181
Kennfarbe | Filtertyp | Hauptanwendungsgebiet |
braun | A | Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen, Siedepunkt > 65°C |
grau | B | Anorganische Gase und Dämpfe z. B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure) |
gelb | E | Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff |
grün | K | Ammoniak |
braun | AX | Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen, Siedepunkt ≤ 65° C |
schwarz | CO | Kohlenstoffmonoxid |
rot | Hg | Quecksilber-Dampf |
blau | NO | Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxid |
orange | Reaktor | Radioaktives Jod einschließlich radioaktives Jodmethan |
Weiß | P | Partikel |
Filterart | Filterklasse | Schutz gegen | Höchstzulässige Schadstoffkonzentration |
1 | Gase und Dämpfe Kapazität | 0,1 Vol. % (1000 ppm) | |
Partikelfilter | | Partikelkapazität: | Abschneideleistung: |
Kombinationsfilter | 1-P2 | Entsprechende Kombination aus Gas- und Partikelfilter | Entsprechende Kombinationswerte |
Grundsätzlich müssen für den Einsatz von Filtergeräten folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- der Sauerstoffanteil der Umgebungsluft muss mind. 17 Vol% betragen (bei CO Filtern mindestens 19 Vol%)
- Art, Eigenschaft, Konzentration und Zusammensetzung vorhandener Schadstoffe sind bekannt
- Bei Gas- oder Kombifiltern darf die Schadstoffkonzentration je nach Filterklasse 0,1 Vol%, 0,5 Vol% oder 1 Vol% nicht überschritten werden.
Kann eine der drei Voraussetzungen nicht bestimmt oder eingehalten werden, ist ein umluftunabhängiger Atemschutz zu verwenden!
Bei der Auswahl aller Atemschutzgeräte ist der Dichtsitz und der Tragekomfort ein wesentliches Kriterium.
Folgende Komponenten bestimmen den Tragekomfort:
- Geringes Gewicht
- Niedere Atemwiderstände (Ein und Ausatmung)
- Geringer Hitze- und Feuchtigkeitsaufbau
- Bedienungs- und Pflegefreundlichkeit
- Geringe Gesichtsfeldbeeinträchtigung
- Angenehmes, hautfreundliches Material, das sich leicht den verschiedenen Gesichtsformen anpasst.
Regelmäßiges Training mit Atemschutzgeräten erhöht Sicherheit und Akzeptanz bei den Mitarbeitern.
Tipps zur richtigen Auswahl
- Aus Sicherheitsgründen ist zu empfehlen, Bartträger von der Anwendung mit Atemschutzmasken auszuschließen. Bei Bedarf ist ein motorunterstütztes Atemschutzgerät mit Haube oder ein anderer geeigneter Atemanschluss vorzusehen.
- Bei Einsatz in Bunkern, Behältern, Kesseln, Silos etc. dürfen keine Filtergeräte eingesetzt werden. Da hier Lebensgefahr besteht, muss ein Isoliergerät verwendet werden.
- Zur Aufrechterhaltung der Qualität des Atemschutzgerätes sollen bei Lagerung die Kunststoffteile vor übermäßiger Belastung durch UV-Strahlung und Chemikalien geschützt werden.
- Partikelfiltrierende Halbmasken werden im Allgemeinen nur einen Tag oder eine Schicht getragen.
- Partikelfiltrierende Halbmasken bzw. Partikelfilter und Kombinationsfilter sind bei unangenehm ansteigendem Atemwiderstand zu wechseln.
- Partikelfilter weisen keine Schutzwirkung gegen Gase und Dämpfe bzw. bei Sauerstoffmangel auf. Falsch eingesetzter Atemschutz gefährdet die Gesundheit des Trägers. Z. B. Staubmasken schützen nicht beim Farbspritzen. Auch beim Arbeiten mit wasserlöslichen Lacken ist ein Kombinationsfilter A2P2 – oder höherwertig – unerlässlich.
- Bei der Auswahl von Atemschutz gegen Partikel ist folgendes zu beachten: Die Bezeichnung P1 bis P3 bezieht sich auf das Rückhaltevermögen und nicht auf die Größe der zu filternden Partikel. (Siehe dazu Leckagen-Tabelle oben)
- Geöffnete Gasfilter sind maximal 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht vorher erschöpft sind. Darum beim Öffnen des Filters das Datum am Filter notieren.
- Gasfiltrierende Halbmasken bzw. Gasfilter und Kombinationsfilter für Halb- und Vollmasken sind unverzüglich zu wechseln, wenn durch Geruch, Geschmack oder andere Reizerscheinungen Schadstoffe im Maskeninnenraum bemerkbar werden.
- AX- und SX-Filter gegen Niedrigsieder und NO-P3-Filter dürfen in der Regel nur über einen gewissen Zeitraum (siehe Bedienungsanleitung) getragen und nicht wiederverwendet werden.
- Masken welche zur Wiederverwendung vorgesehen sind , sind entsprechend der Bedienungsanleitung der Hersteller aus Sicherheits- und hygienischen Gründen zu reinigen, zu desinfizieren und zu kontrollieren.
