Auswahltipps und Qualitätskriterien
Besonders bei der Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz ist auf die Benutzerfreundlichkeit und etwaige Beeinträchtigungen oder Belastungen des Trägers bei der Arbeit zu achten.
Neben der Schutzfunktion sind der jeweilige Arbeitsabstand, die Gesichtsform sowie eventuell vorhandene Fehlsichtigkeiten der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Weitere wesentliche Kriterien für wirkungsvollen Augen- und Gesichtsschutz:
Passform und Tragekomfort
- guter Sitz der Brille, besonders im Auflagebereich der Nase
- Verstellung von Bügellänge und Neigungswinkel (Inklination); der Bügel ist maßgebend, ob eine Brille drückt, rutscht oder komfortabel sitzt.
- Anpassungsmöglichkeiten durch Kaltverformung
- Größe und Gesichtsfeld; der Durchblickpunkt des Auges sollte bei einer Arbeitsschutzbrille möglichst in der oberen Hälfte der Sichtscheibe liegen, nicht aber im oberen Drittel.
- uneingeschränkte Seitenwahrnehmung, speziell bei Korbbrillen z.B. Hubstapler- Querverkehr)
- gute Hautverträglichkeit, besonders bei Metallfassungen z.B. Nickelallergie)
Funktionalität und Verarbeitung
- einfache Handhabung der Brille
- problemloser Scheibenwechsel ohne Hilfsmittel
- garantierte Ersatzteilbeschaffung
- individuelle Dichtheit des Brillenkörpers, besonders bei Korbbrillen gegen Feinstaub und chemische Gefahren
- über die Norm hinausgehende Sicherheiten wie z. B. nicht abnehmbarer integrierter Seitenschutz oder Abdeckungen des oberen Augenraumes gegen Verletzungen durch Fremdkörper in vorgebeugter Kopfhaltung
- ausreichende Beschlagfreiheit, Kratzbeständigkeit und Antistatik der Sichtscheiben
- Auch bei getönten Sichtscheiben keine Farbveränderungen der Signalfarben (Ampel)
- optische Güteklasse; sollte es trotz Güteklasse 1 subjektiv zu Verzerrungen oder Kopfschmerzen kommen, muss auch an nicht erkannte Fehlsichtigkeiten der betreffenden Person gedacht werden - Sehtest!
Korrektions-Schutzbrillen - optisch korrigierende Schutzbrillen lt. ärztlicher Verordnung - können wieder zu gutem Sehen und optimaler Sicht am Arbeitsplatz beitragen, müssen allerdings ebenfalls normgerecht gefertigt und gekennzeichnet sein !
Sogenannte `Bildschirmbrillen´ sind nur Sehbehelfe und fallen daher nicht unter das hier zu behandelnde PSA-Thema „Augenschutz“.
Bei der Verwendung von Augenschutz ist zu beachten:
- Eine Bügelbrille mit transparentem Seitenschutz bietet trotz gut gewählter Schutzstufe der Schweißerfilter niemals genügend Schutz gegen Strahlenschädigungen.
- Ein Gesichtsschutzschild ohne zusätzliche Säureschutzbrille beim Umfüllen ist kein 100%iger Schutz gegen Augenverletzungen z.B. durch einen Säureschwall von unten.
- Privatbrillen sind keine Schutzbrillen und können bei Splitterbruch dem Auge oft mehr schaden, als der Fremdkörper selbst.
- Bei Überkopf-Schleifarbeiten oder Schleifarbeiten in engen Räumen, wie z.B. in Rohren oder Behältern sollten auf jeden Fall Korbbrillen (Vollsicht-Schutzbrillen) verwendet werden.
- Design, Farbe und Aussehen sind für die Akzeptanz von Schutzbrillen besonders wichtig.
- Jede(r) gefährdete Mitarbeiter(in) sollte `seine individuell angepasste Schutzbrille´ tragen (Mitbestimmung bei der Auswahl, Anprobe vor dem Spiegel).
