Verband Arbeitssicherheit






Gesundheitliche Risiken

Die gesundheitlichen Risiken, denen das menschliche Auge am Arbeitsplatz ausgesetzt ist,

sind vielfältig, in Folge unterteilt nach Schädigungen durch:

mechanische Einwirkungen (Staub und Festkörper wie Bolzen, Körner, Späne, Splitter)

optische Einwirkungen (UV- und IR - Strahlen, Blendung durch Licht)

chemische Einwirkungen (Dämpfe, Gase, Laugen, Nebel, Rauche, Säuren, Stäube)

thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Partikel, Schmelzmetall)

besondere Einwirkungen (Laserstrahlen, Störlichtbögen, Röntgenstrahlen)

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Mechanische Einwirkungen

Von allen Augenunfällen - nichtmeldepflichtige eingeschlossen - werden fast 90 % durch mechanische Einwirkungen verursacht.

Staub gelangt - ohne die Hornhaut zu verletzen - zwischen Lid und Augapfel; es kommt zu Reizungen und/oder Entzündungen.

Festkörper wie Späne, Splitter, Körner unterschiedlicher Größe können auf das Auge auftreffen und in dieses eindringen. Die Verletzungen reichen je nach Art, Form und kinetischer Energie des Fremdkörpers von Entzündungen und Prellungen bis hin zu Schädigungen von Linse, Glaskörper und Netzhaut mit bleibenden Folgen.

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Optische Einwirkungen

UV-Strahlen sind als energiereichste Strahlung in diesem Frequenzbereich besonders gefährlich.

Durch UV-A-Strahlen (315-380 nm*), die in der Linse absorbiert werden, entsteht als Langzeiteffekt der „Graue Star“, eine Form der Linsentrübung.

UV-B-Strahlen (280-315 nm) werden bereits in der Hornhaut absorbiert und verursachen

Entzündungen der Binde- und Hornhaut, aber keine bleibenden Schäden.

Die Schmerzen durch dieses sog. „Verblitzen“, besonders den Elektroschweißern in der

Praxis bekannt, treten allerdings erst etwa 6-8 Stunden nach Strahleneinwirkung auf.

Bei UV-C-Strahlen (100 - 280 nm) erfolgt die Absorbierung meist schon in der Luft, sodass für die Augen praktisch keine Gefahr besteht.

IR-Strahlung (Infrarot) kann bei kurzwelligem Infrarotlicht (780-1400 nm) zu lokalen

Verbrennungen der Netzhaut führen. Langwellige Infrarotstrahlen (1400-3000 nm) sowie IR-C Strahlen (3000 nm – 1 mm) verbrennen die Hornhaut und erwärmen dahinter das Augenkammerwasser und die Linse.
(Ausstrahlung durch feuerflüssige Massen in der Stahl- u. Glasindustrie)
Es kommt zum sogenannten `Glasbläserstar oder Feuerstar´, d.h. zur Erblindung !

Sichtbare Lichtstrahlen (380-780 nm) können bei entsprechender Intensität und Einwirkdauer ebenfalls zu fotochemischen und/oder thermischen Verletzungen der Netzhaut führen.

Gefährdungen durch Blau-Licht (Blue Light Hazard) entstehen aus hoch energetischem sichtbarem Licht (HEV light) im unteren Wellenlängenbereich (380 - 490 nm). In der neuesten Forschung wurde das sogenannte Blau-Licht als eine Ursache für alterbezogene Makula-Degeneration identifiziert. Diese photochemische Schädigung des Auges wird als Photoretinitis bezeichnet und ist oft von thermischen Netzhautschädigungen überlagert. Da vermutet wird, das bereits eine Einwirkung mittlerer und intensiver sichtbarer Strahlung ab 10 Sekunden zu Schädigungen führen kann, bieten einige Hersteller spezielle Sichtscheibentönungen an, die diese Strahlung herausfiltern.

*) nm - Zeichen für Nanometer (das) = 10-9 m

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Chemische Einwirkungen

Chemische Schädigungen am Auge entstehen durch feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die in das Auge eindringen und dort zu Verätzungen führen können. Es kommt zu  Hornhautverletzungen mit Narbenbildungen, zu Lid- bzw. Gewebeschrumpfungen und bleibenden Hornhauttrübungen.

Schädigungen durch Chemikalien in fester Form werden erst durch die Reaktion mit dem Augenwasser ausgelöst.

Durch Gase, Dämpfe, Nebel und Rauche werden vorwiegend die Schleimhäute der Augen geschädigt.

Bei Säuren, Laugen und Lösemitteln können selbst wenige Spritzer oder Tropfen schwerste, bleibende Schädigungen verursachen.

 

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Thermische Einwirkungen und Besondere Einwirkungen

Thermische Einwirkungen:

Extreme Kälte oder Hitze führt ebenfalls zu Augenschädigungen (Tränen des Auges bei Kälte, Verbrennungen der Hornhaut durch Hitze, heiße Festkörper oder Schmelzmetall)

Besondere Einwirkungen:

Die Schädigung durch Laserstrahlen ist hier von mehreren Faktoren wie z.B. Wellenlänge, Betriebsart des Lasers, Bestrahlungsstärke und -dauer, Fokussierung und Reflexion etc. abhängig. Spezielle Laserschutzbrillen bieten auch hier ausreichenden Schutz (eigene Vorschriften und Normen).

Besondere Einwirkungen auf unsere Augen sind auch durch ionisierende Strahlen sowie durch einen sogenannten Störlichtbogen gegeben. Bei solchen Lichtbögen durch Kurzschluss in elektrischen Anlagen können je nach Stromstärke und Spannung in Sekundenbruchteilen Temperaturen bis zu 10.000° C auftreten.

In der Praxis sind an vielen Arbeitsplätzen mehrere Einwirkungen gleichzeitig zu beachten (meist thermisch/mechanischen Einwirkungen durch glühendes/geschmolzenes Material oder heiße Späne mit hoher Geschwindigkeit).

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