Verband Arbeitssicherheit






Schutzwirkung und Produktarten

Laut Definition in EN 165 versteht man unter Augenschutzgerät jede Art von Schutzausrüstung, die zumindest den Bereich der Augen abdeckt, in den Grundanforderungen nach EN 166 wurde dazu ein Mindest-Gesichtsfeld definiert.

Entsprechend der Begriffsbestimmung für den sogenannten Tragkörper – das sind Fassungen mit Traghilfen (z.B. Bügel, Kopfband, Helmhalterung) und Verbindungselementen (z.B. Scharniere, Gelenke) unterteilt man in:

            Bügelbrillen mit und ohne Seitenschutz
           
Korbrillen (Vollsichtbrillen)               
            Gesichtsschutzschilde*)

*) Anmerkung: Gesichtsschutzschilde umfassen üblicherweise ein geeignetes KopfbandStirnschutz, Helm, Schutzhaube oder eine andere geeignete Haltevorrichtung. Die früher üblichen Begriffe Schutzschirm und Schutzhaube werden in den Normen nicht mehr verwendet.

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Produktarten und Bilder

Tragkörper

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Entsprechend der Begriffsbestimmung für Sichtscheiben mit und ohne Filterwirkung unterteilt man in:

Mineralische Sichtscheiben (Glas)

  • nicht vorgespannte Gläser
  • vorgespannte Gläser (chemisch, thermisch oder nach einem anderen Verfahren vorgespannt, um eine erhöhte Festigkeit gegen Stoßbelastung zu erzielen) ; früher als "gehärtete" Gläser bezeichnet.
  • Verbundgläser: Sichtscheiben, die aus mehreren Schichten bestehen, die mit einem Bindemittel verbunden sind.

  • Organische Sichtscheiben (Kunststoffe)
    Alle Sichtscheibenarten werden nicht nur nach dem Material, sondern auch nach Filterwirkung und optischer Korrektionswirkung eingeteilt. Um zusätzliche Eigenschaften zu erhalten, können die Oberflächen beschichtet werden (z. B. beschlagfrei, kratzfest).

Die Kennzeichnung der Sichtscheiben nach EN 166 muss die wesentlichen Informationen über Eigenschaften und Schutzwirkungen (falls zutreffend) in folgender Form enthalten:

Sichtscheiben

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Kennzeichnungsbeispiel

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Schutzstufen der Filter

Sichtscheiben zum Schutz gegen Störlichtbogen (nur Gesichtsschutzschilde zulässig!) müssen eine Mindestdicke von 1,4 mm aufweisen und den Schutzstufen 2-1,2 oder 3-1,2 entsprechen.

Sogenannte splitterfreie Verbundgläser, bei denen eine bestimmte Einbaurichtung eingehalten werden muss, sind zusätzlich so zu kennzeichnen, dass ein falscher Einbau in die Fassung verhindert wird (z. B. „Augenseite“)

Wenn Sichtscheibe und Tragkörper eine Einheit bilden, kann die vollständige Kennzeichnung auf dem Tragkörper erfolgen.

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Schutzstufen der Filter - Tabelle

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