Verband Arbeitssicherheit






Allgemeines zur CE-Kennzeichnung

Allgemeines zum Bereich, in dem EU Richtlinien vorhanden sind

Bereits durch den EWR erhielten einige Richtlinien der EU, die die Anbringung der CE-Kennzeichnung erfordern, auch für Österreich Gültigkeit. In diesen Richtlinien der EU wird verlangt, dass die Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Richtlinie(n) durch die Anbringung einer Kennzeichnung, eben dem CE-Kennzeichen bestätigt wird (am Produkt deutlich kenntlich gemacht wird).
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit der (den) Richtlinie(n).

In diesen Richtlinien werden nur die grundlegenden Anforderungen (die Ziele bezüglich Gesundheit und Sicherheit) festgelegt und die Ausarbeitung der technischen Details wird den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSl) überlassen. Dabei wird die Erstellung harmonisierter europäischer Normen angestrebt.

Die CE-Kennzeichnung darf nur auf solchen Produkten angebracht werden, für die dies in einer (oder auch in mehreren) Richtlinie(n) gefordert (vorgeschrieben) wird. Produkte, die keiner EU-Richtlinie unterliegen oder die Richtlinien unterliegen, in denen die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben wird, dürfen nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

Das CE-Kennzeichen ist nur ein Verwaltungszeichen (Reisepass) und zeigt die Einhaltung der Bestimmungen einer oder mehrerer EU-Richtlinien an. Es ist kein Herkunftszeichen, kein Qualitätszeichen, kein Gütezeichen und kein Normkennzeichen. Diese CE-Kennzeichnung ist immer (und ausschließlich) vom Hersteller, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder dem Importeur anzubringen. Da die Anbringung der CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist (jeder Hersteller muss sie anbringen), ist sie untauglich für den Wettbewerb.

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit dem auf oben links als Muster angegebenen Schriftbild. Im Falle der Einschaltung einer gemeldeten Stelle bei der Produktionsüberwachung im Sinne des Artikels 11 wird deren Kennnummer hinzugefügt.

Die CE-Kennzeichnung ist auf jeder hergestellten PSA so anzubringen, dass sie während der vorhersehbaren Lebensdauer dieser PSA gut sichtbar, leserlich und dauerhaft erhalten bleibt; ist dies jedoch aufgrund der besonderen Merkmale des Erzeugnisses nicht möglich, so kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht werden.