Verband Arbeitssicherheit






Einführung

Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des europäischen Binnenmarktkonzeptes.

Eine wesentliche Barriere für diesen freien Verkehr sind spezielle, die „Produktsicherheit“ betreffende nationale Rechtsvorschriften. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte länderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für das „neue Konzept“ gelegt. 1989 kam eine Entschließung über ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur Prüfung von Produkten auf Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind. Ziel dieser Bemühungen ist es:

  •  generell Handelshemmnisse zu beseitigen,
  • die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen,
  • die Anzahl der notwendigen Prüfungen und damit die Prüfungskosten zu reduzieren,
  • Zertifikate und Ergebnisse von Prüfungen gegenseitig anzuerkennen,
  • abweichende nationale Sonderregelungen zu beseitigen (Güte- oder Sicherheitszeichen u.a.)
  • eine einheitliche Kennzeichnung der Produkte einzuführen.