Verband Arbeitssicherheit






Schutzwirkung und Produktarten

Geeignetes Schuhwerk soll die Füße vor äußeren, schädigenden Einwirkungen schützen. Richtig eingesetzter Fußschutz verhindert gesundheitliche Schäden durch

• Schutz des Fußes vor Verletzungen durch chemische, thermische, mechanische oder elektrische Einwirkungen

• Erhöhung der Trittsicherheit und der Bodenhaftung

• Schutz vor Umknicken in unebenem Gelände

Je nach Form der Schuhe gibt es folgende Bezeichnungen:

• Halbschuhe Form A

• Stiefel niedrig Form B

• Stiefel halbhoch Form C

• Stiefel hoch Form D

• Stiefel oberschenkelhoch Form E

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Bei Schuhen als Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Fußschutz) handelt es sich um Schuhe oder Stiefel aus Leder, Gummi oder synthetischen Materialien, die zum Schutz der Zehen gegen Stoßeinwirkung mit Zehenkappen aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff ausgestattet sein können .

  • Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 haben Zehenkappen, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J und einer Druckkraft von 15 kN überprüft wird.
  • Schutzschuhe nach EN ISO 20346 haben Zehenkappen, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkung nur bei einer Prüfenergie von 100 J und einer Druckkraft von 10 kN geprüft wird. Da es in Mitteleuropa so gut wie keine Schutzschuhe auf dem Markt gibt, kann diese Norm vernachlässigt werden.
  • Berufsschuhe nach EN ISO 20347 sind für Arbeitsbereiche geeignet, in denen ein nur geringes Verletzungsrisiko durch mechanische Einwirkung besteht; diese Schuhe haben Zehenkappen ohne Schutzwirkung, erfüllen aber mindestens eine Zusatzanforderung aus Tabelle 2.

Der Einsatz der Schuhe richtet sich jeweils nach der Art der voraussehbaren Einwirkungen (siehe Arbeitsplatz-Evaluierung).

Alle Schuhe müssen vorgegebene Grundanforderungen erfüllen, diese können je nach Gefährdungspotential durch Zusatzanforderungen ergänzt werden (siehe Tabellen 1 u. 2) ,z. B. Anforderungen an  Wärme- oder Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit, elektrischen Durchgangswiderstand bei elektrostatischer Gefährdung, Ristschutz, Wasseraufnahme etc.

Schematischer Aufbau eines Sicherheitsschuhs

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Kennzeichnung von Schuhen für den gewerblichen Gebrauch - Tabelle 1

Grund-und Zusatzanforderungen für Schuhe der Klasse I(aus Leder oder anderen Materialien, außer im Ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe)

Sicherheitsschuhe lt. EN ISO 20345

Schutzschuhe
lt. EN ISO 20346

Berufsschuhe
lt. EN ISO 20347

Grundanforderungen und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoß-und Druckeinwirkung

SB
200 Joule 15 kN

PB
100 Joule 10 kN

0B
keine

Zusatzanforderungen:Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

S1

P1

01

wie zuvor + zusätzlich: Wasserdurchtritt Wasseraufnahme

S2

P2

02

wie zuvor + zusätzlich: Durchtrittsicherheit Profilierte Laufsohle

S3

P3

03

Grund-und Zusatzanforderungen für Schuhe der Klasse II (im Ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe, d.h. Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhe)

Sicherheitsschuhe lt. EN ISO 20345

Schutzschuhe lt. EN ISO 20346

Berufsschuhe
lt. EN ISO 20347

Grundanforderungen und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoß-und Druckeinwirkung

SB
200 Joule 15 kN

PB
100 Joule 10 kN

0B
keine

Zusatzanforderungen: Antistatik Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

S4

P4

04

wie zuvor + zusätzlich Durchtrittsicherheit  Profilierte Laufsohle

S5

P5

05

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Symbolkennzeichnungen bei Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen (Auszug) - Tabelle 2

Symbol

Anforderung

A

Antistatik*

AN

Erweiterter Knöchelschutz  

C

Leitfähigkeit *

CI

Kälteisolierung

CR

Schnittschutz im Bereich oberhalb des Sohlenrandes

E

Energieaufnahme im Fersenbereich

HI

Wärmeisolierung

HRO

Laufsohlenverhalten gegenüber Kontaktwärme (+ 300°C/ 1 min)

I

Elektrisch Isolierende Schuhe

M

Mittelfußschutz

P

Durchtrittsicherheit

WR

Wasserdichtheit des ganzen Schuhes

WRU

Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

 

*Achtung: Merkblatt für den Anwender pro Paar erforderlich!

Die Prüfverfahren für alle Grund- und Zusatzanforderungen sind in EN ISO 20344 festgelegt.

Für die CE Zertifizierung müssen Schuhe auch auf ihre Rutschhemmung nach EN 13287 getestet werden.

Symbol

Anforderung

SRA

Rutschhemmung auf Untergrund Stahl/Glyzerin

SRB

Rutschhemmung auf Untergrund Fliese/Sulfat

SRC

Rutschhemmung geprüft nach SRA und SRB

 

 

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Kennzeichnung von Fußschutz für den gewerblichen Gebrauch

Jeder Sicherheits- Schutz- und Berufschuh muss  - z. B. durch Einstanzen oder Prägen - klar und dauerhaft mit dem CE Kennzeichen sowie weiteren Informationen gekennzeichnet sein:

  1. Größe
  2. Zeichen des Herstellers
  3. Typenbezeichnung des Herstellers
  4. Herstellungsjahr und mindestens Angabe des Quartals
  5. Nummer und Erscheinungsjahr der betreffenden Norm, z.B. EN ISO 20345:2004
  6. Kategoriebezeichnung je nach Anforderungen gemäß Tabelle 1 (SB -O5)
  7. die entsprechenden Symbole je nach Schutzfunktion bei besonderen Anwendungen gemäß Tabelle 2. 

Weiters ist jedem Paar Sicherheits- Schutz- und Berufschuh eine Gebrauchsanleitungen in der jeweiligen Landessprache beizufügen.

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Schuhwerk für spezielle Anwendungen

Schuhwerk für spezielle Anwendungen gibt es auch nach eigenen nationalen oder internationalen Normen.

Nationale Normen bieten eine Möglichkeit, bestimmte Anwendungsgebiete, die von der EN ISO 20344 bis 20347 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, genauer zu spezifizieren und sind im jeweiligen Land gültig.

Individueller Fußschutz durch orthopädische Zurichtung nach ÖNORM Z 1259
(voraussichtlicher Erscheinungstermin: Frühjahr 2011)

Individuell angepasste Sicherheits- und Berufschuhe sind durch einen Orthopädieschuhmacher bearbeitete oder hergestellte Sicherheitsschuhe, die den gültigen Normen entsprechen und mit einer CE Kennzeichnung und Normenprägung versehen sein müssen.

Jede nachträgliche Veränderung an normenkonformem Fußschutz ist unzulässig, weil die veränderten Schuhe dann nicht mehr dem der Baumusterprüfbescheinigung zugrunde liegenden Baumuster entsprechen. Deshalb hat man in Österreich eine ÖNORM erstellt, die die individuelle Versorgung der Mitarbeiter mit Fußproblemen mit geeignetem Fußschutz regelt.

Gemäß der neuen ÖNORM Z 1259 gibt es die Möglichkeit, sogenannte `Orthopädie-Baukastensysteme´ zu verwenden. Der Hersteller reicht entsprechende Prototypen des orthopädischen Fußschutzes mit allen erforderlichen Unterlagen und hierfür eigens konzipierte Fertigungsvorgaben bei einer notifizierten Prüfstelle für das Baumusterprüfverfahren ein.

Nach Erhalt der EG-Baumusterprüfbescheinigung kann mit Zustimmung des Herstellers des Baukastensystems jeder einschlägig qualifizierte orthopädische Fachbetrieb Sicherheits- und Berufschuhe entsprechend den festgelegten Vorgaben `normkonform´ zurichten und eigenverantwortlich nach ÖNORM Z 1259 kennzeichnen.

Typische orthopädische Zurichtungen von Fußschutz sind unter anderem: Orthopädische Einlagen, Ausgleichsbettung, Stufenbettung, Beinlängenausgleich, Fußfehlstellungsausgleich, orthopädische Abrollhilfen, Schuhbodenversteifung, Schaftversteifung.

 

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Dachdeckerschuhe nach ÖNORM Z 1260
Berufsschuhe der Form B oder C mit Zehenkappe ohne Schutzwirkung, jedoch mit durchtrittsicherem Unterbau und speziellen Anforderungen an die Rutschhemmung, für Arbeiten auf geneigten Dächern (Erscheinungstermin: 01.01.2010).

EGB (ESD)-Schuhwerk
Schuhe mit elektrisch ableitendem Unterbau, um statische Entladungen an „Elektrostatisch gefährdeten Bauelementen“ (EGB) zu vermeiden. Derartige Bauelemente müssen durch ein geeignetes Schuhwerk besonders geschützt werden. Laut EN 61340-5-1 sollte der elektrische Durchgangswiderstand dieser Schuhe in einem Bereich zwischen 750 Kilo-W und 35 Mega-W sein.  

Schuhe für die Feuerwehr nach EN 15090:2006.
Diese Norm legt Mindestanforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz von drei Typen von Schuhen für Feuerwehrleute fest:

Typ 1: geeignet für allgemeine technische Hilfeleistungen und Brandbekämpfung ausschließlich im Freien 

Typ 2: schwere Grundschutzausführung, geeignet für den Innenangriff und sonstige Brände aller Art (Standardfeuerwehrstiefel)

Typ 3: Sonderschutzversion, geeignet für den Einsatz bei außergewöhnlichen Risiken wie Gefahrstoffeinsätze, ebenfalls geeignet für alle Arten der Brandbekämpfung (u. a. Flugzeug-, Kraftfahrzeug- und Tankbrände).

Forst- oder Waldarbeiterstiefel
Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägenschnitte mit Schnittschutzeinlagen im Bereich von Rist und Schienbein nach EN ISO 17249.

Bei der Prüfung mit einer der angegebenen Kettengeschwindigkeiten darf kein Durchschnitt erfolgen.

Man unterscheidet hierbei 4 Klassen:

  • Klasse 0 = 16m/s Kettengeschwindigkeit
  • Klasse 1 = 20m/s Kettengeschwindigkeit (Standard)
  • Klasse 2 = 24m/s Kettengeschwindigkeit
  • Klasse 3 = 28m/s Kettengeschwindigkeit

Gießer-/Schweißerstiefel
mit hitzebeständiger Laufsohle und wärmeisolierendem Unterbau (HRO u. HI) als auch mit Schnellverschluss zum raschen Lösen der Schuhe, falls heiße Metallspritzer eindringen.

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