Verband Arbeitssicherheit






Schutzwirkung und Produktarten

In vielen Arbeitsbereichen kann das Risiko einer Kopfverletzung nicht abgeschätzt werden, daher sollte dort vorsorglich Kopfschutzu getragen werden.

Eine Untersuchung im Bau- und Baunebengewerbe hat gezeigt, dass durch das Tragen von geeignetem Kopfschutz tausende Unfälle im Jahr zu verhindern wären.

Zum Begriff Kopschutz zählen nachstehende Gruppen:

  • Industrie-Schutzhelme
  • Feuerwehrhelme
  • Motorradfahrer-, Sport- und Freizeithelme
  • Vollschutzhelme
  • Industrie-Anstoßkappen
  • Kopfschutzhauben und Haarschutznetze

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Industrie-Schutzhelme

Formen von Schutzhelmen

 

Sie sollen den Verwender in erster Linie vor herabfallenden, umfallenden oder weggeschleuderten Gegenständen sowie vor pendelnden Lasten und beim Anstoßen des Kopfes schützen.

Industrie-Schutzhelme bestehen aus einer harten Helmschale mit Innenausstattung. Die Innenausstattung setzt sich aus dem Kopf- und Nackenband (Größenverstellung), den Tragbändern und eventuell seitlich umlaufenden Innenpolstern aus Schaumstoff zusammen.

Die von außen wirkenden Kräfte werden von der Helmschale aufgenommen und an die Innenausstattung weitergeleitet. Diese hat die Funktion, die übertragenen Kräfte gleichmäßig auf den Kopf zu verteilen und einen festen Sitz zu gewährleisten.

Grundanforderungen für Schutzhelme - in der EN 397 festgelegt - sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten.

Für Kopfverletzte gibt es eigene Ausführungen mit speziellen Innenausstattungen.

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Helmquerschnitt

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1. Verwendungsdauer für Schutzhelme - Allgemein

§ 69 Abs. 4 ASchG verlangt grundsätzlich, dass PSA nur für jene Zwecke und unter jenen Bedingungen eingesetzt werden dürfen, für die sie nach den Angaben des Herstellers bestimmt sind. Dies bedeutet aber auch, dass eine vom Hersteller angegebene Verwendungsdauer einzuhalten ist. Arbeitgeber können bei PSA mit CE-Zeichen von der Eignung und der Richtigkeit der Angaben des Herstellers ausgehen, soweit sie über keine anderen Erkenntnisse verfügen (§ 70 Abs. 3 ASchG; andere Erkenntnis kann sein: z. B. § 69 Abs. 5 AAV oder für Bauarbeiten § 27 Abs. 4 BauV).

Für die zulässige Verwendungsdauer von Schutzhelmen bedeutet dies: Für alle CE-gekennzeichneten Schutzhelme sind die Angaben des Herstellers maßgeblich. Allgemein ist für Schutzhelme zusätzlich § 69 Abs. 5 AAV und für Bauarbeiten § 27 Abs. 4 BauV C,Nichtverwendung bei sichtbaren Schäden") zu berücksichtigen.

Ist vom Hersteller oder Inverkehrbringer nach § 31 Abs. 1 PSASV keine Angabe über die zulässige Verwendungsdauer angegeben, so sind nach § 31 Abs. 2 PSASV in der Verwenderinformation alle zweckdienlichen Angaben anzuführen, die dem Käufer oder Verwender die Möglichkeit geben, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen der Lagerung, Verwendung, Reinigung, Überprüfung und Wartung in der Praxis eine plausible Verfallszeit erforderlichenfalls unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 3 PSASV zu bestimmen.

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2. Verwendungsdauer für Thermoplastische Schutzhelme

Zur Tragedauer von thermoplastischen Schutzhelmen enthalten § 69 Abs. 4 AAV und § 27 Abs. 3 BauV bekanntlich identische Regelungen: "Schutzhelme aus thermoplastischem Material dürfen, sofern sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden, bis zum Ablauf von vier Jahren ab dem auf dem Schutzhelm angegebenen Herstellungsdatum verwendet werden."

Die BauV gilt nach ASchG als Verordnung zum ASchG weiter. Für den Geltungsbereich der BauV tritt daher der - höherrangige - § 69 Abs. 4 ASchG ergänzend zu § 27 Abs. 3 BauV hinzu: Da gemäß § 69 Abs. 4 ASchG PSA nur entsprechend den Angaben des Herstellers eingesetzt werden dürfen, ist § 27 Abs. 3 BauV insofern obsolet geworden.

Für den Geltungsbereich der AAV, die nach ASchG als Bundesgesetz weiter gilt, legt § 69 Abs. 3 AAV zusätzlich zu § 69 Abs. 4 AAV fest, dass .Schutzhelme entsprechend den anerkannten Regeln der Technik geprüft und gekennzeichnet" sein müssen: Die entsprechend der PSASV vom Hersteller festgelegten Einsatzbedingungen, darunter auch die Tragedauer von thermoplastischen Schutzhelmen, ist als Ergebnis der von der AAV zwingend geforderten" Prüfung und Kennzeichnung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik" anzusehen:

Die Tragedauer richtet sich somit sowohl nach BauVals auch nach AAV stets nach den Angaben des Herstellers. Thermoplastische Schutzhelme dürfen daher bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Tragedauer eingesetzt werden, sofern sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden.

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Materialien für Helmschalen

Thermoplastische Kunststoffe:

Mit Abstand die am meisten verwendete Materialgruppe. Die Verarbeitung erfolgt mittels Spritzgussverfahren, bei dem der thermoplastische Kunststoff durch Erhitzen in einen plastischen Zustand gebracht und im Helmwerkzeug geformt wird. Es existiert jeweils eine Vielzahl an speziell auf den Anwendungsfall abstimmbaren Materialmischungen; breite Farbpalette.

• Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
Helmmaterial mit guter Abriebfestigkeit, kratzfester Oberfläche, Formbeständigkeit bei Wärme (bis ca. + 90°C), gute Bruchfestigkeit bei Kälte (bis ca. - 30°C), zum Einsatz in Kaltbereichen von Bau und Industrie geeignet.

• Polyamid (PA)
Material mit hoher Abriebfestigkeit, besonderer Formbeständigkeit bei Wärme (bis ca. +150°C), guter Bruchfestigkeit bei Kälte (bis ca. - 20°C), geringer Beständigkeit gegen Säuren und Laugen.

• Polyethylen (PE)
Das am häufigsten verwendete Helmmaterial, gute Wirtschaftlichkeit, niedriges Gewicht, geringe Formbeständigkeit bei Wärme (bis ca. +70°C), gute Bruchfestigkeit bei Kälte (bis ca. - 40°C). Gute chemische Beständigkeit außer gegen Öle und Fette, zum Einsatz in Kaltbereichen von Bau und Industrie geeignet.

• Polycarbonat (PC)
Material mit einer hohen Abriebfestigkeit, besonderer Formbeständigkeit bei Wärme (bis ca. +130°C), guter Bruchfestigkeit bei Kälte (bis ca. - 30°C), ausreichender chemischer Beständigkeit außer gegen Alkalien und konzentrierte Säuren.

• Polycarbonat, glasfaserverstärkt (PC-GF)
Durch Beimengen von geringen Mengen an Glasfasern erreicht dieses Material besondere Eigenschaften, wie höhere Alterungsbeständigkeit, gute Formbeständigkeit bei Wärme bis 1000°C, kein Abtropfen oder Nachglühen, selbstverlöschend, hohe Abriebfestigkeit und gute Energievernichtung, kratzfeste Oberfläche, Bruchfestigkeit bei Kälte bis -40°C, ausgezeichnete Seitensteifigkeit, ausreichende chemische Beständigkeit.

Duroplastische Kunststoffe:

Helme daraus werden mittels eines Pressvorganges aus Harzen, Härtern und Textil- oder Glasfaserteilen durch Druck und Hitze in die entsprechende Form gebracht. Helme aus Duroplasten sind besonders für hohe Umgebungstemperatur geeignet, da Ihre Formbeständigkeit bis ca. + 500°C gegeben ist, bei ca. + 1000°C beginnen sie dann außen zu verkohlen; weiter haben sie eine gute chemische Beständigkeit. Beim Ablaufdatum sind die Angaben der Hersteller zu berücksichtigen.

• Phenol-Formaldehyd-Harz, faserverstärkt (PF-SF)
Wird aus mehreren Lagen von phenolharzgetränktem Baumwollgewebe hergestellt. Das Material der Helmschale ist gelblich-braun, Lackierungen und Metallisierungen sind möglich. Je nach Herstellerangaben Tragedauer bis 10 Jahre.

• Polyesterharz, glasfaserverstärkt (UP-GF)
Dieses Material besteht aus Glasfasergewebe und Polyesterharzen. Eine Einfärbung in verschiedenen Farbtönen ist möglich. Je nach Herstellerangaben, Tragedauer bis 10 Jahre.

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Für jeden Arbeitsplatz den bestgeeignetsten Schutzhelm

Thermoplaste
Materialgruppe Polyethylen ABS-Polymerisat Polyamid Polycarbonat
Kurzbezeichnung PE ABS PA PC
Alterungsbeständigkeit gut gut gut gut
UV-Beständigkeit befriedigend befriedigend gut gut
Formbeständigkeit in Wärme bis ca. +70 °C bis ca. +90 °C bis ca. +150 °C bis ca. +135 °C
Schmelzpunkt +150 °C +180 °C +220 °C +230 °C
Bruchfestigkeit in Kälte sehr gut bis -40 °C gut bis -30 °C befriedigend bis -20 °C sehr gut bis -40 °C
feuchtigkeltsaufnahme keine sehr gering (-0,2%) normal (2-3%) sehr gering (-0,2%)
Versprödungstendenz durch Feuchtigkeits-entzug keine keine gering keine
Chemische Beständigkeit gut, außer gegen Öl und Fette befriedigend, außer gegen Säuren befriedigend, außer gegen Säuren und Laugen befriedigend
Spez. Gewicht 0,96 1,09 1,14 1,20
Gewicht der Helmkalotte 240g 280g 295g 280g
Duroplaste
Materialgruppe Phenol-Textil Polyester-Glasfaser
Kurzbezeichnung PF-SF UP-GF
Alterungsbeständigkeit sehr gut sehr gut
UV-Beständigkeit sehr gut sehr gut
Formbeständigkeit in Wärme bis ca. +200 °C bis ca. +250 °C
Schmelzpunkt verkohlt über +1000 °C verkohlt über +1000 °C
Bruchfestigkeit in Kälte sehr gut unbegrenzt sehr gut unbegrenzt
feuchtigkeltsaufnahme sehr gering (-0,3%) sehr gering (-0,3%)
Versprödungstendenz durch Feuchtigkeits-entzug keine keine
Chemische Beständigkeit gut gut
Spez. Gewicht 1,58 1,60
Gewicht der Helmkalotte 275g 290g

Kennzeichnung

  • Angabe der europäischen Norm: EN 397
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innenausstattung)
  • Größe oder Größenbereich in cm (Helmschale und Innenausstattung)
  • Material Kurzzeichen (ISO 472 .Plastics-vocabulary")
  • CE-Konformitätszeichen

Kennzeichnung bei optionalen Zusatzanforderungen:

Zusatzanforderung Kennzeichnung
Sehr niedrige Temperaturen - 20° C bzw. - 30° C
Sehr hohe Temperaturen +150°C
Elektrische Isolierung 440 VAC
Seitliche Verformung LD
Metallspritzer MM

Benutzerinformation

Die EN 397 verlangt weiter, dass jedem Helm eine umfassende und verständliche Herstellerinformation beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise mittels Etikett am Helm angebracht werden. Der "Beipackzettel" des Herstellers hat folgende Informationen zu beinhalten:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Empfehlungen, Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung, Lagerung
  • Angaben betreffend Zubehör und Ersatzteilen
  • Angaben zu Benutzungseinschränkungen entsprechend den jeweiligen Gefahren
  • Angaben zum Verfallsdatum
  • Angaben der geeigneten Verpackungsarten beim Transport

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Schutzhelme - besondere Ausführungen

Folgende Zusatzanforderungen - ausgenommen Temperaturbeständigkeit - sind nicht Bestandteil der EN 397 und unterliegen jeweiligen nationalen Normen (z. B. DIN 4840)

  • Schutzhelme für Arbeiten mit Bolzentreibwerkzeugen
    Spezialhelme mit breitem umlaufendem Rand, ohne Belüftungsöffnungen
  • Schutzhelme für Bergleute
    Schutzhelme dürfen keine durchgehenden Metallteile aufweisen, sind mit einem Halter für Kopfleuchten und einer Kabelschlaufe versehen
  • Schutzhelme bei extremen Umgebungstemperaturen
    Schutzhelme müssen die jeweiligen Zusatzanforderungen "sehr niedrige Temperaturen" (- 20° C bzw. - 30° C) oder "sehr hohe Temperaturen" (+ 150° C) erfüllen.
  • Schutzhelme für Land- und Forstwirtschaft
    Schutzhelme haben nach oben abgedeckte, dachgaubenartige Belüftungsöffnungen, eine Regenrinne und müssen der Zusatzanforderung "sehr niedrige Temperaturen" entsprechen.
  • Schutzhelme für Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 1000 V
    Schutzhelme mit ausreichender elektrischer Isolationsfähigkeit, dürfen keine durchgehenden Metallteile aufweisen.

Bei der Auswahl des Materials für Helmschale und Innenausstattung ist besonders auf die Einsatzbedingungen zu achten, denen der Helm unterliegt, wie

  • Kälte, Hitze, Stichflammen, Elektrizität, Metallspritzer
  • chemische und mechanische Beanspruchung
  • UV-Bestrahlung und dql.

Der Unterschied zwischen Thermoplasten und Duroplasten besteht darin, dass Thermoplaste unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften verändern, während Duroplaste geringe oder keine Veränderungen zeigen. Im Zweifelsfalle sind Schutzhelme aus Duroplasten zu wählen.

Achtung: Nach starker mechanischer Beanspruchung darf der Schutzhelm nicht mehr zum Einsatz kommen.

Industrie-Schutzhelme sind in der Regel mit Einstecköffnungen (Standardschlitz ist 30 mm) ausgestattet. Dies ermöglicht das einfache und sichere Anbringen von Zusatzausstattungen wie z.B. Gehörschutzkapseln und Gesichtschutz. Die Komponenten müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein, die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf der Zulassung gem. EN 352-2. Wichtig ist für bestimmte Einsatzbereiche auch, dass ein geeigneter Nackenschutz gut verbunden werden kann.

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Feuerwehrhelme

Die EN 443:2008 definiert sie als Schutz des Kopfes gegen mögliche Gefahren, die während der Einsätze der Feuerwehr bei Bränden in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen (z.B. Tunnels) auftreten können. Als Hilfe für eine durchzuführende Gefährdungsanalyse sind wesentliche Gefahren in Anhang A der Norm genannt.

In den Grundanforderungen sind u.a. festgelegt:

  • Geschützter Bereich (Typ A: kurze Helmform, Typ B: Integrale Helmform) und Gesichtsfeld.
  • Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit gegenüber scharfkantigen Gegenständen in verschiedenen Temperaturbereichen, u.a. nach Exposition an Strahlungswärme,
  • mechanische Festigkeit,
  • Brennverhalten bei Vollbeflammung,
  • elektrische Isolierungsfähigkeit,
  • Festigkeit und Wirksamkeit der Trageeinrichtung,
  • Anforderungen an Gesichtsschutzvisiere.

Kennzeichnung:

  • Angabe der europäischen Norm: EN 443:2008
  • Name oder Firmenzeichen des Herstellers
  • Herstellungsjahr
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers)
  • Größe oder Größenbereich in cm,
  • CE-Konformitätszeichen

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Kennzeichnung bei optionalen Zusatzanforderungen:

ZusatzanforderungKennzeichnung
Elektrische EigenschaftenE2 bzw. E3
Chemische BeständigkeitC
Niedrige Temperaturen-20°C, -30°C oder -40°C

 

Ein Feuerwehrhelm sollte über einen Gesichtsschutz verfügen (zugelassen und gekennzeichnet nach EN 14458). Es dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller zugelassene Zubehörteile wie z.B. Lampen und Kommunikationseinrichtung angebaut werden.
Die Verwendung eines zugelassenen Nackenschutzes ist üblicherweise vorgeschrieben.

Benutzerinformation:
Die EN 443:2008 verlangt weiter, dass jedem Feuerwehrhelm eine umfassende und verständliche Herstellerinformation in der Sprache des Landes, in dem er verkauft wird, beiliegt.

Die Informationen der Hersteller haben folgende Informationen zu beinhalten:

  • Name und Adresse des Herstellers oder Händlers und Helmtypen
  • Angaben betreffend passenden Zubehörs und Ersatzteilen
  • Angaben zu Benutzungseinschränkungen entsprechend den jeweiligen Gefahren
  • Angaben bezüglich Lagerung, Gebrauch, Größeneinstellung, Reinigung, Instandhaltung, Wartung und Desinfektion, visuelle Inspektionen und voraussichtliche Lebensdauer
  • Angaben, dass der Helm nur dann sicher getragen werden kann, wenn er vollständig montiert und korrekt aufgesetzt ist.
  • Es gilt für österreichische Feuerwehren die Richtlinie des ÖBF Verbandes, KS01 2. Ausgabe 2009

Motorradfahrer-, Sport- und Freizeithelme unterliegen eigenen Prüfkriterien, auf die hier nicht eingegangen wird.

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Vollschutzhelme

Industrieschutzhelm m. Gesichts- und Gehörschutz

Bei speziellen Arbeiten sind Helme erforderlich, die auch Gesicht, Nacken und Hals vollständig schützen. Solche Helme bieten Schutz gegen zurückprallende oder herumfliegende staubförmige Partikel und gegen Gase oder Dämpfe, z. B. beim Sandstrahlen oder Metallflammspritzen. Das Helmfenster kann aus Stahldrahtsieb mit Luftaustritt oder aus klar- durchsichtigem Polycarbonat und benachbarten Luftaustrittspalten bestehen. Die Belüftung kann mit Druckluft oder Gebläseluft durchgeführt werden.

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Industrie-Anstoßkappen/Kopfschutzhauben und Haarschutznetze

Dienen dem Kopfschutz des Trägers, wenn der Kopf so stark gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, dass es zu einer Platzwunde oder zu anderen oberflächlichen Verletzungen bis hin zu Selbstbetäubung kommt. Anstoßkappen bieten keinen Schutz gegen die Wirkung fallender oder geworfener Gegenstände oder sich bewegender oder herabhängender Lasten.

Form und Ausführung ist nicht wie bei Industrie-Schutzhelmen in der EN 812 festgeschrieben, daher gibt es auch unterschiedliche Ausführungen, und zwar schutzhelmähnliche mit fester Kunststoff-Außenschale und Baseballkappen aus Textil mit innenliegender Kunststoff-Hartschale. Diese entsprechen auch dem modischen Trend und haben daher eine große Trageakzeptanz.

Die Grundanforderungen laut EN 812 sind Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit und als Zusatzanforderungen sind "sehr niedrige Temperaturen" (- 20°C bzw. -30° Cl, Flammbeständigkeit und Elektrische Isolierung festgeschrieben.

 

 

Kennzeichnung:

  • Angabe der europäischen Norm: EN 812
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale, und wenn Innenausstattung vorhanden auch hier)
  • Größe oder Größenbereich in cm, (Helmschale, und wenn Innenausstattung vorhanden auch hier)
  • CE-Konformitätszeichen

Kennzeichnung bei optionalen Zusatzanforderungen:

ZusatzanforderungKennzeichnung
Sehr niedrige Temperaturen- 20° C bzw. - 30° C
FlammbeständigkeitF
Elektrische Isolierung440 V Wechselstrom

Benutzerinformation:

Die EN 812 verlangt weiter, dass jeder Anstoßkappe eine umfassende und verständliche Herstellerinformation beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise angebracht werden. Der "Beipackzettel" des Herstellers hat folgende Informationen zu beinhalten:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Empfehlungen, Anweisungen Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung, Lagerung
  • Angaben betreffend Zubehör und Ersatzteilen
  • Angaben zu Benutzungseinschränkungen entsprechend den jeweiligen Gefahren
  • Angaben zum Verfallsdatum
  • Angaben der geeigneten Verpackungsarten beim Transport

Kopfschutzhauben und Haarschutznetze

Werden überall dort vorgeschrieben, wo es durch lose hängende Haare zu Verletzungen kommen kann, z. B. bei drehenden Wellen, Drehbänken, usw.

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