Verband Arbeitssicherheit






Definitionen

Explosible Gas/Luft bzw. Dampf/Luft Gemische und Stäube

  • UEG - untere Explosionsgrenze oder UZG - untere Zündgrenze (engl. LEL)
    Dies ist die niedrigste Konzentration von brennbarem Gas, Dampf oder Staub in Luft bei der unter Normalbedingungen (Sauerstoffkonzentration, Druck, Temperatur) eine Zündung noch möglich ist. Die Zündgrenze wird in Vol.-% oder g/m3 angegeben.
  • OEG oder OZG – obere Explosionsgrenze oder obere Zündgrenze - ist die höchste Konzentration an Brennstoff bei dem gerade noch ausreichend Sauerstoff in der Luft vorhanden ist um ein zündfähiges Gemisch zu bilden.
    Die obere Zündgrenze wird ebenfalls in Vol.-% oder in g/m3 angegeben.
  • Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur bei der sich über dem Flüssigkeitsspiegel einer brennbaren Flüssigkeit ein durch Fremdzündung entflammbares Dampf-Luft-Gemisch bildet.
  • Die Zündungsenergie ist jene Mindestenergie, durch die ein brennbarer Stoff entzündet werden kann.
  • Die Zündtemperatur ist die niedrigste unter festgelegten Bedingungen (Prüfmethoden lt.Norm) ermittelte Temperatur, bei der sich ein brennbarer Stoff entzündet. Früher wurde dieser Punkt auch Zündpunkt genannt.

Nach oben

Toxische Gas- bzw. Dampf- und Schwebstoffkonzentrationen

  • MAK-WERT - maximale Arbeitsplatzkonzentration – MAK-Werte sind für gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter festgelegt. Bei Einhaltung der MAK-Werte werden die ArbeitnehmerInnen weder unangemessen belästigt noch deren Gesundheit beeinträchtigt. Gemessen wird der MAK-Wert in ppm - parts per million,
    also Teile auf einer Million in ml/m3 oder mg/m3. Detaillierte Informationen über Messungen am Arbeitsplatz enthält das jeweils gültige ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit den zugehörigen Verordnungen.
  • TRK-Wert - Technische Richtkonzentration - Die Einhaltung des TRK-Wertes soll das
    Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen. Der TRK-Wert wird für jene Substanzen angegeben, für die nach dem Stand der Wissenschaft keine als unbedenklich anzusehende Konzentration angegeben werden kann.

MAK– und TRK-Werte sind in der Grenzwerteverordnung als Tagesmittelwert, Jahresmittelwert und/oder Kurzzeitwert festgelegt.
Beispiel über die Größenordnung zwischen MAK und UEG:

Der Unterschied zwischen den MAK- Werten und der unteren Explosionsgrenze ist größenordnungsmäßig 1:100 oder mehr.
MAK- Wert (Kurzzeitwert) für Toluol: 100 ppm bzw. 0,01 Vol.-%
Untere Explosionsgrenze für Toluol: 12 000 ppm bzw. 1,2 Vol.-%
Verhältnis MAK : UEG = 1:120

Nach oben

Sauerstoffmangel / Radioaktive Gefahren

Sauerstoffmangel

Die Luft enthält normalerweise 20,9 Vol.-% Sauerstoff. Sinkt dieser Wert unter 17 Vol.-%, ist akute Gefahr für das Leben zu erwarten. Als Faustregel kann angenommen werden, dass 5 Vol% von einem Schadgas nur 1 Vol% Sauerstoff verdrängen. Auch wenn eine Kerze erst ab 16 Vol% Sauerstoff (oder weniger) erlischt, können die in der Luft enthaltenen Schadgase für den Menschen bereits tödlich sein (siehe etwa die Auswirkung von Kohlendioxid auf den menschlichen Körper!)

Radioaktive Gefahren

Aktivität
Die Einheit der Aktivität einer radioaktiven Quelle ist ein Becquerel (1 Bq). Darunter versteht man einen Zerfall je Sekunde. Die alte, auch noch heute oft verwendete Einheit der Aktivität ist ein Curie (1 Ci). Unter der Aktivität 1 Ci versteht man 37 Milliarden Zerfälle je Sekunde.

• Energiedosis
Die Energiedosis misst die Menge an Energie, die durch Materie absorbiert wird. Die Einheit der Energiedosis ist ein Joule absorbierter Energie je Kilogramm Absorbermasse. Diese Energiedosis nennt man ein Gray (1 Gy).
Alte Einheit rad, 1 rad = 0,01 Gy.

Ionendosis
Die alte Einheit der Ionendosis ist ein Röntgen (1 R).
Ein Röntgen ist erreicht, wenn durch ionisierende Strahlung 2,1 Milliarden Ionenpaare in 1 cm3 Luft geschaffen wurden. 1 Röntgen = 2,58 x 10-4 Coulomb/kg Luft

Äquivalentdosis
Die Äquivalentdosis gibt die Wirksamkeit ionisierender Strahlung auf lebendes Gewebe an. Dabei fällt nicht nur die absorbierte Energie, sondern auch die Strahlenart ins Gewicht.
Die Strahlenart wird durch den „Qualitätsfaktor“ (RBW-Faktor – relative biologische Wirksamkeit) berücksichtigt. Er beträgt für Alpha-Strahlung 20, für Beta-, Gamma- und Röntgenstrahlung 1.
Multipliziert man die Energiedosis mit diesem Qualitätsfaktor, erhält man die biologische wirksame Äquivalentdosis.
Die Einheit der Äquivalentdosis ist ein Sievert (1 Sv).
Es gilt: Äquivalentdosis (in Sv) = Energiedosis (in Gy) x Qualitätsfaktor. Die alte Einheit ist ein rem (Röntgen equivalent). Zwischen der alten und der neuen Einheit besteht folgender Zusammenhang: 1 Sv = 100 rem

Nach oben

Messung von Stäuben

  • Metalle und deren Verbindungen
    Viele Metalle sowie deren Verbindungen (z.B. Blei, Cadmium oder Nickel), die häufig in Industrie und Gewerbe Verwendung finden, gelten als toxisch und/oder krebserregend.
  • Quarz
    Die Silikose ist eine der Berufskrankheiten, die durch Einwirkung von eingeatmetem Quarz-Schwebestaub entsteht. Die Ursachen für eine Silikose liegen stets weit in der Vergangenheit, da diese Erkrankung im allgemeinen erst nach jahrelanger Exposition gegenüber quarzhaltigen Schwebestäuben auftritt.
  • Asbestfasern
    Asbest ist eine Bezeichnung für alle diejenigen Silikat-Mineralien, die aufgrund ihrer besonderen Kristallisation in sehr dünne Fasern spaltbar sind. Etwa seit Beginn dieses Jahrhunderts ist bekannt, dass eingeatmeter asbesthaltiger Staub Asbestose hervorrufen kann.
    Das ist eine Erkrankung, die der durch Quarzstaub verursachten Silikose ähnlich ist. Als Folge des zunehmend verbesserten Arbeitnehmerschutzes waren die Voraussetzungen für derartige Erkrankungen aber seit Jahren nicht mehr gegeben. Hingegen ist jedoch das kanzerogene Potential des Asbest als Ursache für Krebserkrankungen zunehmend in den Vordergrund gerückt.
  • Die Analyse von organischen Arbeitsstoffen
    Etwa 4/5 der in der MAK-Werte-Liste angeführten Gefahrstoffe sind organische Verbindungen.
    Meist handelt es sich dabei um Dämpfe und Gase. Dennoch gibt es auch eine ganze Reihe von teilweise stark gesundheitsschädlichen Stäuben, wie z.B. Pflanzenschutzmittel oder auch Verschwelungs- oder Verbrennungsprodukte von an sich harmlosen Materialien.
    In diese Gruppe fallen z.B. die polyzyklischen Aromate wie Benzo-a Pyren, die als „klassische Vertreter“ der kanzerogenen Stoffe gelten oder Dioxine und Furane.

Nach oben