Schutzwirkung und Produktarten
Die Schutzwirkung von Schutzkleidung wird zum einen durch ihre Ausführung, im Wesentlichen jedoch durch die Eigenschaften der verwendeten Gewebe oder Materialien bestimmt.
Unter dem Begriff „Schutzkleidung“ sind alle den Körper, die Arme und Beine bedeckende Bekleidungsteile zu verstehen, die den Menschen bei der Arbeit oder im Katastropheneinsatz gegen Unfallgefahren verschiedenster Art schützen.
Da einigen Berufskleidungsarten durch bestimmte Ausführungsformen (Ärmelbündchen, verdeckte Knopfleisten u. ä.) spezielle Schutzfunktionen zugeordnet sind, kann Berufsbekleidung gegenüber Schutzkleidung nicht eindeutig abgegrenzt werden.
Berufsbekleidung, die lediglich dem Schutz vor Schmutz dient, und der keine spezielle Schutzfunktion zugeordnet werden kann, ist keine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der EU-Richtlinie.
Allgemein:
Die grundsätzlichen Anforderungen für Schutzkleidung sind in der Norm EN 340 festgelegt und gelten zusätzlich für alle unten angeführten Produktarten.
Grundsätzlich muss Schutzkleidung dem Träger größtmögliche Bewegungsfreiheit bieten, seiner Körpergröße angepasst sein und keine Materialien enthalten, die Reizungen oder Verletzungen hervorrufen. Wenn möglich, muss die Schutzbekleidung die Anforderungen an Atmungsaktivität erfüllen.
Chemikalienschutzkleidung
Schützt den Träger gegen flüssige, teilweise auch gegen feste (feinkörnige) und gasförmige Chemikalien.
Mögliche Arten von Chemikalienschutzkleidung:
Anzüge, Mäntel, Schürzen, Ärmel und Hauben sollen gegen flüssige und feste (partikelförmige)Chemikalien sowie gegen biologische Mittel schützen.
Die harmonisierten Normen für Chemikalienschutzkleidung enthalten Anforderungen an das verwendete Material, Nähte und Verbindungen sowie Anforderungen an die gesamte Schutzkleidung.
Sämtliche Schutzkleidung zum Schutz gegen gefährliche Chemikalien, ionisierende Strahlung, etc. fällt in die CE Kategorie III. Innerhalb dieser Kategorie wurden 6 Schutzgrade (Typen) definiert. Die Einstufung als ein bestimmter Schutztyp sagt aus: Typ 1 (gasdicht), Typ 2 (nicht gasdicht), Typ 3 (flüssigkeitsdicht), Typ 4 (sprühdicht), Typ 5 (partikeldicht) und Typ 6 (begrenzt spritzdicht).,

Typ 1 Gasdichte Chemikalienschutzanzüge – Norm: EN 943-1,
- 1a
„gasdichter“ Chemikalienschutzanzug mit einer im Schutzanzug getragenen Umgebungsluft unabhängigen Atemluftversorgung - 1b
„gasdichter“ Chemikalienschutzanzug mit einer außerhalb getragenen Umgebungsluft unabhängigen Atemluftversorgung - 1c
„gasdichter“ Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung mit Überdruck (z. B. aus externen Leitungen.
Typ 1 Gasdichte Chemikalienschutzanzüge –Norm EN943-2 ET für Notfallteams (Emergency Teams)
1a-ET
gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung von Notfallteams mit einer im Schutzanzug getragenen umgebungsluftunabhängigen Atemluftversorgung z.B. einen Pressluftatmer
1b-ET
gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung von Notfallteams mit außerhalb des Schutzanzuges getragener umgebungsluftunabhängiger Atemluftversorgung z.B. Pressluftatmer
Typ 2 Nicht gasdichte Chemikalienschutzanzüge – Norm: EN 943-1
Chemikalienschutzanzüge mit Atemluftversorgung mit Überdruck

Typ 3 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien (flüssigkeitsdicht) – Norm: EN 14605
Type PB[3] Schutzkleidung, die Teilen des Körpers einen Schutz gegen flüssige Chemikalien gewährt.
Ersetzt EN 467:1995 (PB: Partial Body)

Typ 4 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien (sprühdicht) – Norm: EN 14605
Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge mit sprühdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung, wenn vorhanden (Stiefel, Handschuhe, Hauben, Atemschutz), z. B.: Overalls mit oder ohne Handschuhe, Stiefel, usw.
Type PB[4] Schutzkleidung, die Teilen des Körpers einen Schutz gegen flüssige (sprühdichte) Chemikalien gewährt.
Ersetzt EN 467:1995 (PB: Partial Body)

Typ 5 Schutzkleidung gegen Teilchen fester Chemikalien – Norm: EN ISO 13982
Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen feste Partikel und Aerosole. Der Anzug muss die Minimum Innenleckage-Werte erfüllen.

Typ 6 Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung – Norm: EN 13034
definiert die niedrigste Stufe des chemischenSchutzes. Ziel ist es vor einem möglichen Austritt an kleinen Mengen von wenig gefährlichen Chemikalien zu schützen; eine totale Permeationsbarriere auf Molekularebene ist nicht notwendig. Bekleidung schützt mindestens den Rumpf und die Glieder.(z.B.: Overalls, zweiteilige Bekleidung)
Typ PB[6] Schürzen, Jacken, Ärmel, usw (PB:Partial Body);
hier werden nur spezifische Körperteile geschützt.
Anm.: Ganzkörper-Schutzanzüge beinhalten immer eine Kapuze oder Haube und weisen immer die Merkmale derjenigen Typenklasse auf, denen sie zugeordnet sind.
Die jeweils niedrigere Typenklasse beinhaltet immer die Merkmale der höheren Typenklassen: Typ 4 – Schutzkleidung beinhaltet automatisch Typ 5 und 6.
Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung, wenn vorhanden (Stiefel, Handschuhe, Hauben, Atemschutz), z. B.: Overalls mit oder ohne Handschuhe, Stiefel, usw.
Hitzeschutzkleidung

Norm: EN ISO 11612:2008 ersetzt die EN 531
Schutzbekleidung für hitzeexponierte Industriearbeiter (mit Ausnahme von Schutzbekleidung für die Feuerwehr und Schweißer) ist bestimmt zum Schutz gegen den kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und/oder Strahlungshitze, große geschmolzene Metallspritzer oder Kombinationen dieser.
Die Bekleidungen bestehen aus schwer- oder nichtentflammbaren Spezialfasern, z. B. Glasfasern, Aramiden oder Polyimiden bzw. aus flammhemmend ausgerüstetem Baumwoll- oder Wollgewebe.
Eine reflektierende Beschichtung mit Aluminium verringert die Einwirkung von Wärmestrahlung erheblich.
Die Anforderungen an Hitzeschutzkleidung sind durch Leistungsanforderungen (A, B, C, D, E, F) festgelegt, die im Piktogramm durch zusätzliche Zahlen (1 = niedrigste Leistungsstufe) dargestellt werden:
- A begrenzte Flammenausbreitung - Prüfung nach EN ISO 15052:2002, S Stufen (A1, A2)
- B Konvektionswärme - Prüfung nach EN ISO 9151:1995, 4 Stufen (B0, B1, B2, B3)
- C Wärmestrahlung - Prüfung nach EN ISO 6942:2002, 20 KW/m, 5 Stufen (C0, C1, C2, C3, C4)
- D Flüssige Aluminium- Spritzer – Prüfung nach EN ISO 9185:2007, 4Stufen (D0, D1, D2, D3)
- E Flüssige Eisen-Spritzer – Prüfung nach EN ISO 9185:2007, 4Stufen (D0, D1, D2, D3)
- F Kontakthitze 250°C-Prüfung nach ISO 12127, 4 Stufen /F0, F1, F2, F3
Schutzkleidung, die der Norm 11612 entspricht, muss die Anforderungen an begrenzte Flammenausbreitung (Buchstabe A) und mindestens eine der oben angeführten Anforderungen (mit mind. Leistungsstufe 1) erfüllen. Kennzeichnungsbeispiel : EN 11612 A1,B1,C1
Für die Leistungsanforderungen D und E sind besondere Kleidungsmerkmale einzuhalten, um ein Eindringen geschmolzenen Metalls in die Kleidung zu verhindern wie Ausführung der Taschen, der Jacken- und Hosenlänge, der Nähte usw.
Bei Hitzearbeiten muss auch Unterbekleidung aus Baumwolle, besser noch aus Wolle oder
Spezialfasern getragen werden. Sie erhöht die Schutzwirkung der Hitzeschutzkleidung und verbessert den Tragekomfort.
Schweißerschutzbekleidung
Norm: EN ISO 11611:2007 KLASSE 1 oder 2, ersetzt EN 470-1:1995
Ziel der Schutzkleidung ist den Träger zu schützen vor
- Kleinen geschmolzenen Metallteilen
- Kurzem Kontakt mit Flammen
- Hitzestrahlung eines Lichtbogens
- die Möglichkeit eines elektrischen Schlages bei kurzem zufälligen Kontakt mit
Konduktoren unter Spannung (bis 100V) zu minimieren.
Die Anzugoberfläche muss möglichst glatt und geschlossen sein. Taschen müssen mit Patten, die nicht in die Tasche gesteckt werden können, verschließbar sein. Heiße Teilchen dürfen weder eindringen noch sich ablagern können.
Als Materialien eignen sich spezielle textile Flächengebilde oder hitzebeständiges Leder. Besonders gefährdete Körperteile wie Brust, Bauch, Ober- und Unterschenkel müssen gegebenenfalls mit Schutzschürzen, -ärmeln und Gamaschen zusätzlich geschützt werden.
Das Brennverhalten der Bekleidung muss nach EN ISO 15025:2000 geprüft werden; der Wärmedurchgang nach EN ISO 6942:2002 und die Auswirkung von Spritzern aus geschmolzenem Metall nach EN ISO 9150.
Ferner werden Reißfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Berstfestigkeit und Nahtstärke geprüft

Schutzkleidung gegen Regen
Norm: EN 343:2003, EN 343:2003/A1
Definiert die Eigenschaften von Schutzkleidung gegen den Einfluss von Niederschlag und Feuchtigkeit.
Sie wird zusätzlich zur Oberbekleidung bei Arbeiten im Freien getragen.
Die wichtigsten Eigenschaften dieser Bekleidung sind Wasserdichtigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit und Atmungsaktivität.
Die Wasserdichtigkeit ist die wichtigste Eigenschaft für einen adäquaten Schutz gegen Regen.und wird sowohl am Außenmaterial als auch an den Nähten überprüft und in 3 Klassen angegeben (höchste Klasse 3).
Der Atmungsaktivität oder Wasserdampfdurchgangswiderstand wird ebenfalls in 3 Klassen eingeteilt. Die Klasse 3 stellt auch hier die beste Atmungsaktivität dar.
Für Klasse 1 Materialen werden beschränkte Tragezeiten empfohlen: 4 Stunden bei Temperaturen von 10 bis 15°; 100 Minuten bei Temperaturen von 15 bis 20°. Dies ist nur eine Empfehlung für den Fall, dass ununterbrochen gearbeitet wird.
Das Ventilieren der Bekleidung (Öffnungen, geöffneter Reißverschluss) erlaubt längere Tragezeiten
Bekleidung zum Schutz gegen Kälte

Norm: EN 14058 (Temperaturen höher als –5°C)
Oft werden Kleidungsstücke eingesetzt, die Schutz vor örtlicher Abkühlung bieten, wie Westen, Jacken, Mäntel oder Hosen. Bis zu einem bestimmten Grade können diese Schutz gegen kühle Umgebungen bieten. Je gefährlicher die Situation, desto wichtiger sind die Kälteschutzeigenschaften des Kleidungsstücks zu bewerten. So gibt es neben dem wichtigsten Wert – dem Wärmedurchgangswiderstand – einige Zusatzanforderungen, die wahlweise geprüft werden können.
Dazu zählen:
Atmungsaktivität (3 Klassen – siehe Schutzkleidung gegen Regen)
Wasserdichtigkeit (3 Klassen – siehe Schutzkleidung gegen Regen)
Grundwärme - Isolationswerte (diese ergeben sich aus der Wärmeproduktion des Körpers in Kombination von Bewegungstemperatur und Belastungsstufen) – jeweils 3 Klassen.(Kleidungssysteme siehe tieferstehend).
Norm: EN 342 (Temperaturen unter –5°C)
Werden bei Umgebungstemperaturen unterhalb von – 5° C eingesetzt. Sie sollen gegen extreme Kälteeinwirkung schützen, z. B. bei Arbeiten in Kühlräumen, bei Arbeiten im Freien bei sehr niedrigen Temperaturen, bei bewegungsarmen Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit.
Die betreffende Norm enthält Anforderungen an die Wärmeisolierung des gesamten Bekleidungssystems einschließlich Unterbekleidung, an die Luftdurchlässigkeit (3 Stufen: 1 = hoch, 3 = niedrig), an den Wasserdampfdurchgangswiderstandsindex (3 Stufen: 1 = hoch, 3 = niedrig).
Die im Vergleich zur Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter wesentlich bessere Wärmedämmung wird im Allgemeinen durch mehrschichtige, wattierte und gesteppte Natur- oder Kunstfasergewebe erreicht.
Norm: EN 471:2003
Durch diese wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen.
Es sind Leistungsanforderungen an die Warnfarbe und die retroreflektierenden Materialien festgelegt, sowie auch an deren Mindestflächen und Anordnung.
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material ergeben.
Beispiele für Warnkleidung:
Klasse 3: Overall oder Jacke, 2-teiliger Anzug
Klasse 2: Weste, Überwurf, Latzhose oder Rundbundhose.
Klasse 1: Reflexgeschirr, Bundhose, kurze Hose
Mögliche Farben des Hintergrundmaterials: fluoreszierendes orange-rot, fluoreszierendes gelb, fluoreszierendes rot.
Folgende Tabelle gibt Aufschluss, wie viel Mindestfläche in einem Kleidungsstück enthalten sein muss:
Material | Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 |
Hintergrundmaterial, fluoreszierend | 0,14 m² | 0,50 m² | 0,80 m² |
retroreflektierendes Material | 0,10 m² | 0,13 m² | 0,20 m² |
Material mit kombinierten Eigenschaften *) | 0,20 m² | – | – |
*)
Kleidungsstücke der Klasse 1 dürfen aus Material gefertigt werden, das sowohl fluoreszierende als auch reflektierende Eigenschaften aufweist.
Die Klassen wurden festgelegt, um die Auswahl der entsprechenden Bekleidung nach dem Unfallrisiko zu erleichtern. So bietet Bekleidung der Klasse 3 dem Arbeiter auf Autobahnen oder in ländlicher Umgebung höheren Schutz. Klasse 1 sollte lediglich für kurze Einsätze im städtischen Bereich getragen werden.
Die retroreflektierenden Materialien sind nach ihrer Reflexionswirkung in zwei Klassen eingeteilt. Die Klasse 2 weist die höchsten Rückstrahlwerte auf.
Die Kennzeichnung von Warnkleidung gibt in der oberen Zahl die Klasse nach Menge des eingesetzten Materials, in der unteren Zahl die Klasse des Rückstrahlwertes an.
In der EN 471 sind auch Anordnung der Reflexstreifen, sowie Mindestwerte für Farbechtheit, Einfluss von Regen, Atmungsaktivität usw. festgelegt.
Schutzbekleidung gegen radioaktive Kontamination
Norm: EN 1073
Zum Schutz des Trägers vor radioaktiver Kontamination durch Kontakt mit flüssigen oder festen Substanzen oder durch atmosphärische Verschmutzungen wie feste Partikel, Gase oder Dämpfe.
Vergleichbar ist diese Art Schutzkleidung mit Chemikalienschutzkleidung nach EN 943, wobei jedoch eine Zusatzanforderung im Schutz gegen Tritium bestehen kann.
nach Norm: EN ISO 14877
Sollen gegen die von Werkstücken abgetrennten Teilchen und gegen zurückprallende Strahlmittel schützen, z. B. Sandstrahlen. Sie dürfen nur in Verbindung mit den jeweils erforderlichen Atemschutzgeräten benutzt werden.
Einen ausreichenden Widerstand gegen die hohe mechanische Beanspruchung weisen beidseitig beschichtete Gewebe, Leder und Gewebe aus Aramiden auf.
Elektrisch isolierende Schutzkleidung
Norm: EN 50286
Elektrisch isolierende persönliche Schutzkleidung, die von Fachpersonal bei Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile bis 500 V Wechselspannung bzw. 750 V Gleichspannung verwendet wird.
Störlichtbogen Schutzkleidung
Norm: EN 61482-1-2:2007)-Schutz gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens (2 Klassen)
Einer der folgenschwersten Arbeitsunfälle bei Arbeiten unter Spannung – besonders in Energieversorgungsunternehmen – ist die Entstehung eines Störlichtbogens.
Die Kleidung (bzw. das Gewebe) muss auf folgende Kriterien geprüft werden:
Nachbrennzeit, Lochbildung im Gewebe, Wärmefluss (Vermeidung von Verbrennungen 2. Grades) und Funktionsfähigkeit der Verschlüsse.
ALLGEMEINE MATERIALANFORDERUNGEN :
Alle dieser Norm entsprechenden Materialien müssen einen bestimmten Index der begrenzten Flammenausbildung erreichen ( Index 1, 2 oder 3 /Test ISO 15025 Verfahren A).
Einlagige Schutzkleidung muss der begrenzten Flammenausbreitung Index 3 entsprechen.
Mehrlagige Bekleidung : Die äußere Schicht und die innerste Schicht des Materials müssen Index 3 entsprechen.Alle mittleren Schichten müssen mindestens Index 1 entsprechen.
KLASSEN:
Bestimmung der Lichtbogenschutzklasse des Materials und der Kleidung unter Verwendung eines gerichteten Prüflichtbogens.
Testbedingungen:
Spannung 400 V, Einphasig
Elektroden Öffnung 3 cm
Distanz Kleidung –Elektrode 30 cm
Dauer Lichtbogen 0,5 Sek
Der Blitz reflektiert in einer Box.
Dies simuliert die Entstehung von Lichtbogen in Verteilstationen mit Niedrigspannung, wobei der Lichtbogen direkt auf die Brust des Elektrikers gerichtet wird.
Bei Prüfung nach ISO EN 61482-1-2, wird die Schutzkleidung der Klasse 1 oder der Klasse 2 zugeordnet:
Klasse 1 = Teststromstärke 4kA. Mindest –Lichtbogenwärmeschutz
Klasse 2 = Teststromstärke 7kA. Eine höhere Wärmebeständigkeit gegenüber dem Lichtbogen
Der Test ist bestanden wenn die getestete Bekleidung…
- weniger als 5 Sekunden nachbrennt
- nicht durchschmilzt bis zur Innenseite
- keine Löcher (max. 5 mm) im Innenfutter hat
- Reißverschlüsse noch funktionieren.
- beim Hitzefluss die gemessenen Werte unter den Soll-Werten liegen.
Antistatische Schutzanzüge
EN 1149-5:2008
Sollen Zündgefahren verhindern und sind in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0 und 1 zu tragen. Ihr Oberflächenwiderstand muss unter 5 x 1010 Ohm sein. Sie bieten keinen Schutz gegen die Auswirkungen von Bränden und Explosionen.
In vielen Bereichen werden heute Schutzanzüge vorgeschrieben, die neben anderen Schutzfunktionen auch antistatische Eigenschaften besitzen.
In der Norm EN 1149-1:2006 werden aber nunmehr lediglich Prüfverfahren zur Messung des Oberflächenwiderstandes festgelegt, in der EN 1149-2 die Prüfverfahren zur Messung des Durchgangswiderstandes, in der EN 1149-3 die Prüfverfahren für die Messung des Ladungsabbaus

Schutzbekleidung für die Feuerwehr
Norm: EN 469
Sie gilt für Bekleidungen, die während der Einsätze und der damit verbundenen Tätigkeiten bei Gefährdung durch Hitze und/oder Flammen getragen wird.
Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen
Norm: EN 381
Hier werden die Anforderungen für die Schutzkleidung beim Benutzen von handgeführten Kettensägen festgelegt.
Jeder Teil behandelt einen speziellen Teil des Körpers:
- EN 381-5: Anforderungen für Beinschutz
- EN381-7: Anforderungen für Kettensägen Schutzhandschuhe
- EN 381-9: Anforderungen für Kettensägen Schutzumhüllungen
- EN 381-11: Anforderungen für den oberen Teil des Körpers
Die Norm beschreibt ebenfalls 4 Klassen, abhängig von der Kettengeschwindigkeit
- Klasse 0: 16 m/s
- Klasse 1: 20 m/s
- Klasse 2: 24 m/s
- Klasse 3: 28 m/s
Kleidung zum Schutz vor UV-Strahlung
EN 13758-2:2003+A1:2006
Internationale Forschung zeigt dass längere Aussetzung der menschlichen Haut an Sonnenstrahlung schädlich ist, kurzfristig und langfristig.
EN13758-2 definiert die Anforderungen für Bekleidung, die den Träger vor UV-Strahlung schützt.Die Bekleidung soll den Oberkörper bedecken (vom Hals bis Taille und von den Schultern bis ¾ des Oberarms),und den unteren Teil des Körpers von Taille bis Kniescheibe. Der UPF (Ultraviolet Protection Faktor, definiert in EN13758-2) muss höher als 40 sein (UPF 40+).
Schutzschürzen beim Gebrauch von Handmessern
Norm: EN ISO 13998
finden Verwendung in fleischverarbeitenden Betrieben, wo es zu Stich- und Schnittverletzungen am Rumpf kommen kann.
Einwegschutzkleidung
aus geeignetem atmungsaktivem Material und mit entsprechender Ausrüstung z. B. flammhemmend, antistatisch oder chemikalienresistent, kann bei vielen Arbeiten zum Schutz gegen gefährliche Stoffe und biologische Agenzien benützt werden.
Wesentlicher Vorteil gegenüber der bisher angesprochenen Schutzkleidung: Es entfallen die oft aufwändige Reinigung, die Überprüfung von z. B. Beschichtungen und der Ersatz von Beschichtungen und Imprägnierungen.
Unterkleidung
ist häufig auf die Schutzbekleidung abzustimmen, damit deren Schutzwirkung voll zum Tragen kommt.
Beispiele:
• Beim Umgang mit brennbaren Stoffen darf die Unterbekleidung kein gefährliches
Schmelzverhalten zeigen.
• Die Ansprüche der Antistatik müssen auf die Unterkleidung ebenso angewandt werden.
• Zu Kälteschutzkleidung und Schutzkleidung gegen Kälte (EN 342) gehört Unterkleidung aus
wärmeisolierenden Materialien.
• Unter atmungsaktiver Bekleidung sollte schweißtransportierende Unterkleidung getragen
werden.
Reinraumkleidung und Arbeits- od. Berufsbekleidung

Nicht jede „Arbeits“-Kleidung, die bei der Arbeit getragen wird, ist Schutzkleidung.
Nicht als Schutzkleidung gelten üblicherweise:
Reinraumkleidung
schützt die Umgebung gegen schädigende Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können.
Arbeits- oder Berufsbekleidung
Sie wird anstelle, als Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung getragen. Man versteht darunter auch eine berufsspezifische Kleidung.
Als Schutzkleidung verwendet, muss sie den Anforderungen entsprechen, die in den europ. Normen festgelegt wurden (z. B. EN 510 – Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen.)


