Verband Arbeitssicherheit






Augenschutz - Welche Schutzbrillen sind für fehlsichtige Mitarbeiter geeignet bzw. erlaubt?

Für Fehlsichtige gibt es `Korrektionsschutzbrillen´ als individuellen Augenschutz. Besonders bei Tätigkeiten mit erhöhten Sehaufgaben ( Feinmechanik, Labor, Prüftätigkeiten etc., ) sollte dabei die Brillenglaskorrektur auf die der gewohnten Privatbrille und auf die speziellen Anforderungen am Arbeitsplatz abgestimmt werden. So wie bei allgemeinen Schutzbrillen müssen auch bei Korrektionsschutzbrillen sowohl die Fassung als auch die Scheiben normkonform gekennzeichnet sein. Voraussetzung hiefür ist eine entsprechende Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Sogenannte `Überbrillen´ über der Privatbrille sollten nur bei kurzfristigem Einsatz oder als `Besucher-Brillen´zum Einsatz kommen.