Kopfschutz - Nach welcher Zeit müssen Schutzhelme ausgetauscht werden?
Die vielen noch bekannte AAV hat keine Gültigkeit für die Verwendungsdauer bei Schutzhelmen mehr. Generell gilt für die maximale Verwendungsdauer die Angabe des jeweiligen Herstellers. Wegen unterschiedlicher Materialeigenschaften und UV-Beständigkeiten der für Schutzhelme verwendeten Kunststoffe, ist als Richtzeit – z. B. bei Thermoplasten wie PA, PE, ABS, PC - 3 – 5 Jahre und bei Duroplasten wie z.B. PF-SF, UP-GF 8 – 10 Jahre anzunehmen. Eine Ausnahme ist PC-GF, wo ebenfalls 8 – 10 Jahre von Herstellern angegeben werden. Bei sichtbaren mechanischen Beschädigungen, bzw. nach erfolgter Beaufschlagung sind Schutzhelme sofort auszutauschen.